Zum Kabinettsbeschluss der Digitalstrategie: Gute Absichten allein lösen den Digitalisierungsstau im Gesundheitswesen nicht auf
Die heute (31.08.2022) vom Bundeskabinett beschlossene Strategie bleibt jedoch zu sehr bei reinen Absichtserklärungen oder schon bekannten Vorhaben. Der Digitalisierungsstau im Gesundheitswesen muss aber endlich konsequent aufgelöst werden. Hierzu müssen die Vorhaben der Strategie zeitnah konkretisiert sowie mit Meilensteinen und Budgets hinterlegt werden.
Aus Sicht der Hilfsmittelversorgung müssen dabei folgende Themen im Fokus stehen:
- Die konsequente und gleichberechtigte Einbindung aller relevanten Leistungserbringer – inkl. der Hilfsmittelversorger in die Telematik-Infrastruktur. Die bestehenden Zeitpläne zur Einbindung dürfen nicht ausgehebelt werden. Die ePA-Daten führt gerade durch die digitale Bündelung der relevanten Dokumente einer Patientengeschichte zu konkreten Mehrwerten. Hier müssen für entsprechende Mehrwerte neben den Ärztinnen und Ärzten auch die nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe mit Lese- und Schreibrechten eingebunden werden. Medienbrüche bei der Digitalisierung im Hilfsmittelbereich müssen konsequent vermieden werden.
- Bei der Einbindung muss zudem die Versorgungsqualität im Hilfsmittelbereich im Sinne der Patientinnen und Patienten gewahrt bleiben. Zentrale Regelungen wie das Makelverbot gemäß § 33 Absatz 6 SGB V und die Verantwortung und Kompetenz der Leistungserbringer gemäß § 7 Absatz 3 der Hilfsmittelrichtlinie dürfen durch digitale Anwendungen nicht untergraben werden.
- Gerade ältere Menschen sind auf eine gute Hilfsmittelversorgung angewiesen. Zugleich können sie besonders im ländlichen Bereich von innovativen Versorgungslösungen profitieren. Ihre Bedürfnisse müssen daher für eine erfolgreiche Umsetzung der Digitalisierung des Gesundheitswesens u.a. durch die frühzeitige und regelhafte Einbindung entsprechender Verbände und Interessenvertretungen älterer Menschen konsequent berücksichtigt werden.
- Die Verbesserung der digitalen Infrastruktur im ländlichen Raum ist zwingende Voraussetzung, um die Ziele der digitalen Gesundheitsversorgung zu erreichen. Der Glasfaser- und Mobilfunkausbau in ländlichen Regionen muss daher noch intensiviert werden.
- Institutionen und Unternehmen des Gesundheitswesens geraten zunehmend ins Visier der Cyberkriminalität. Diese Gefahr für das Gesundheitswesen findet in der Strategie zu wenig Berücksichtigung. Hier bedarf es stärkerer Anstrengungen, um die gesundheitliche Infrastruktur besser zu schützen und gerade KMU bei der IT-Sicherheit zu unterstützen.
Die Digitalstrategie ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Nun muss es darum gehen, die nächsten Schritte schnell zu konkretisieren und vor allem ausreichend zu finanzieren. Wir können es uns gerade im Gesundheitswesen nicht leisten, die Digitalisierung weiter zu verschlafen.
Diese Pressemitteilung wurde von „Wir versorgen Deutschland“ verfasst und ist zuerst auf wirversorgendeutschland.de erschienen.
Zum Bündnis „Wir versorgen Deutschland“:
Knapp 25 Prozent der gesetzlich Versicherten in Deutschland benötigen die Versorgung mit Hilfsmitteln. Für Teilhabe und Lebensqualität dieser Patienten und Patientinnen sind diese Versorgungen elementar: Sie gewährleisten den Erfolg ihrer Krankenbehandlung, beugen drohenden Behinderungen vor oder gleichen bereits bestehende Handicaps aus. Mehr als 120.000 Mitarbeiter und mehr als 8.000 Leistungserbringer in den Bereichen Orthopädietechnik, Orthopädieschuhtechnik, Reha-Technik und Homecare verantworten die wohnortnahe und qualitätsgesicherte Versorgung dieser Patienten und Patientinnen.
Die im Bündnis zusammengeschlossenen Partner zählen zu den maßgeblichen Spitzenverbänden und Zusammenschlüssen von Leistungserbringern. In ihrer Verantwortung für die qualitätsgesicherte, wohnortnahe und wirtschaftliche Versorgung haben sich die Partner auf die gemeinsame Verfolgung politischer Positionen geeinigt. Zu dem Bündnis gehören: Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik, EGROH-Service GmbH, Reha-Service-Ring
GmbH, rehaVital Gesundheitsservice GmbH und Sanitätshaus Aktuell AG.