Skip to main content

Wichtige Signale – jetzt müssen Taten folgen.

Die rehaVital bewertet den Koalitionsvertrag von Union und SPD verhalten positiv

Verhalten, aber positiv beurteilt Jens Sellhorn, Geschäftsführer der rehaVital Gesundheitsservice GmbH, die Ergebnisse des Koalitionsvertrages vom 09.04.2025. Besonders hebt er dabei den Wunsch der neuen Regierung hervor, eine Vertrauenskultur zu etablieren. Denn auch der jüngste Bericht zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen zeigt, dass die missbräuchlichen und zumeist strafrechtlich relevanten Bereicherungen gerade im Bereich der Hilfsmittelversorgung lediglich von einigen wenigen begangen werden. Wenn dies geschehe, dann allerdings auch im großen Rahmen.

„Das bedeutet aber“, so Sellhorn, „dass der weitüberwiegende Anteil der Hilfsmittelversorger absolut rechtstreu ist und damit für einen Generalverdacht, wie er auch von Seiten der Kassen mitunter gerne gehandhabt wird, kein Anlass besteht“. Es sei damit nur folgerichtig, unnötige Kontrollmechanismen nicht nur zu überprüfen, sondern beherzt auf ein absolutes Mindestmaß zu reduzieren. Darüber hinaus sei es nötig, wie im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt, wirklich sämtliche Gesetze und Verordnungen auf ihre Praxistauglichkeit zu prüfen. Praxistauglich seien dabei nur Vorschriften, die entweder dem Versicherten oder der Solidargemeinschaft direkten unmittelbaren Nutzen einbringen.

Was Jens Sellhorn aber zu seinem Leidwesen im Koalitionsvertrag vermisst, ist ein unmissverständliches und ausdrückliches Zeichen der künftigen Regierung in Richtung „Administrativer Rahmenvertrag“. „Außer den gesetzlichen Krankenkassen sieht mittlerweile nahezu jeder, der auch nur mittelbar mit der Hilfsmittelversorgung befasst ist, den Sinn, die Vorteile und damit auch die dringende Notwendigkeit eines solchen Instituts – zumal auch von den Krankenkassen keine validen Argumente gegen eine solche Entbürokratisierungsmaßnahme angeführt werden.“ In der Absicht der neuen Regierung, die „Krankenkassen zu verpflichten, vollständig gemeinsame Vertrags- und Verwaltungsprozesse zu entwickeln“, findet er den Administrativen Rahmenvertrag jedenfalls nicht wieder: „Auch der Administrative Rahmenvertrag bleibt ein Verhandlungsvertrag, der also nicht allein von Krankenkassen „entwickelt“ werden kann. Der Unterschied ist hier nur, dass nicht bei jedem Vertrag auf seiner Grundlage das komplette Rad neu erfunden werden müsste: Nur noch die konkrete Leistung und deren Vergütung müssen jeweils zwischen Kassen- und Leistungserbringerseite ausgehandelt werden“, sagt Sellhorn.

Auch Detlef Möller, Vorsitzender des Aufsichtsrates der rehaVital, hofft darauf, dass es bei der Vereinfachung der Verschreibung und Abrechnung von Heil- und Hilfsmitteln nicht wieder nur bei einer bloßen Absichtserklärung bleibt und auch die Wertschätzung und Attraktivität der Gesundheitsberufe, wie in Aussicht gestellt, erhöht werden kann: „Ohne massive Änderungen wird ansonsten die wohnortnahe Versorgung der Versicherten ernsthaft gefährdet“.

Diese müssten insbesondere und unbedingt in Form der auch hier erneut angekündigten Entbürokratisierung des Gesundheitswesens erfolgen, meint Möller. „Eine Entbürokratisierung wird uns seit Jahren von verschiedenen Regierungen versprochen. Doch bislang ist nichts wirklich passiert und das ist einer der Gründe für die aktuelle Misere: Unsere vorhandenen Fachkräfte verbringen zu viel Zeit am Schreibtisch und es bleibt viel zu wenig Zeit für den Versicherten – das muss sich endlich ändern! Dafür ist es aber unabdingbar, uns, die Hilfsmittelversorger, mit in das sprichwörtliche „Boot“ zu holen, damit nicht mehr an allen Realitäten und Notwendigkeiten vorbei am „grünen Tisch“ entschieden wird.“

Möller, der mit seinem Unternehmen Stolle gegen die sog. „Apothekenüblichen Hilfsmittel“ seinerzeit erfolglos vor das Bundesverfassungsgericht gezogen war, begrüßt im Weiteren eine der wenigen, wirklich konkreten Änderungsankündigungen ausdrücklich: die Abschaffung der Nullretaxationen aus formalen Gründen für Apotheken. Dabei stellt er jedoch die berechtigte Frage: „Warum eigentlich nur für Apotheken? Dieses Konstrukt einer sogenannten „streng formalen Betrachtungsweise“ stellt nichts weniger dar, als eine komplette Durchbrechung einer der zentralen Grundsätze des Schadenersatzrechts - nämlich, dass der „Geschädigte durch den Schadenersatz nicht bessergestellt sein darf, als er ohne das schädigende Ereignis stünde“. Auch in anderen Bereichen des Gesundheitswesens ist deshalb die Nullretaxation bereits „abgeschafft“ worden, es sind damit keine vernünftigen oder auch rechtlichen Gründe ersichtlich, diese nicht für alle Bereiche der Leistungserbringung „abzuschaffen“. Der Gesetzgeber wäre gut beraten, sämtliche Leistungserbringerbereiche, soweit möglich, einheitlich und damit gerecht zu regeln, wenn nicht auch die neue Regierung in den Verdacht geraten will, nur Klientelgeschenke zu verteilen, so Möller. „Dies gilt auch für die Einführung für Bagatellgrenzen bei der Regressprüfung für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Wenn es solche Regelungen schon geben soll, dann nicht nur für diese und „andere Leistungserbringerinnen und –erbringer“. Dann sollten sie auch für alle gelten!“