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Verfassungsbeschwerde gegen das ALBVVG

Verfassungsbeschwerde gegen das ALBVVG: WVD fordert politische Konsequenzen

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Die STOLLE Sanitätshaus GmbH & Co. KG hat 2024 eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Bekämpfung von Arzneimittellieferengpässen (ALBVVG) eingereicht, das niedrigere Qualitätsstandards für Apotheken und somit eine „Versorgung light“ einführte. Die Beschwerde wurde nun jedoch nicht zur Entscheidung angenommen. Aus Sicht von „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) ist es jetzt an der künftigen Bundesregierung, wieder einheitliche hohe Versorgungsstandards und Wettbewerbsgleichheit in der Hilfsmittelversorgung herzustellen.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist selbstverständlich zu akzeptieren“, kommentieren Kirsten Abel und Patrick Grunau, Generalsekretäre von „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) die Entscheidung. „Wir bedauern jedoch, dass damit der Abbau von Qualitätsstandards in der Hilfsmittelversorgung und der Einstieg in eine Versorgung light verfestigt wird.

WvD fordert die künftige Bundesregierung auf, wieder einheitliche hohe Versorgungsstandards und Wettbewerbsgleichheit in der Hilfsmittelversorgung herzustellen. Patienten, insbesondere aus vulnerablen Gruppen, müssen sich darauf verlassen können, eine hochwertige Versorgung unabhängig vom Ort der Leistung zu erhalten.

Während das Gesetz ursprünglich darauf abzielte, Bürokratie zu reduzieren und Mehrfachprüfungen zu eliminieren, wurden stattdessen neue bürokratische Doppelstrukturen im System etabliert, die Patientensicherheit gefährden und einheitliche Mindeststandards der Versorgung untergraben“, so Abel und Grunau weiter.

WvD sieht daher nach wie vor deutlichen Korrekturbedarf. „Die künftige Bundesregierung muss rasch die einheitlichen Versorgungsstandards und die Wettbewerbsgleichheit in der Hilfsmittelversorgung wiederherstellen. Wir haben konstruktive Vorschläge für eine bürokratiearme und gerechte Qualitätssicherung im Rahmen der Präqualifizierung gemacht und stehen bereit, um mit politischen Entscheidungsträgern und Gesundheitsakteuren eine Lösung zu finden, die allen gerecht wird“, fügen Abel und Grunau hinzu.

Pressemitteilung zum Download.

Hintergrund

Das am 27. März 2023 in Kraft getretene ALBVVG befreit Apotheken von den üblichen Qualifizierungsanforderungen für die sogenannten „apothekenüblichen“ Hilfsmittel, obwohl sie nur einen sehr geringen Teil dieser Versorgungen übernehmen. Im Gegensatz dazu decken Sanitätshäuser den Großteil der Bedarfe ab. Diese deutlichen Eingriffe in den Wettbewerb wurden ohne sachlichen Grund und ohne jegliche Einbindung der für die maßgebliche Hilfsmittelversorgung zuständigen Fach- und Berufsverbände beschlossen: Seither ist es Apotheken erlaubt, Produkte abzugeben, für die bislang eine Meisterqualifikation erforderlich war. Auch der behindertengerechte Zugang und die Toilette entfallen in bestimmten Bereichen für die Apotheke, während sie für die Versorgung im Sanitätshaus weiterhin verpflichtend sind.

Die Verfassungsbeschwerde sowie die Ausführungen des BVerfG finden Sie hier (externer Link).

Diese Pressemitteilung wurde von „Wir versorgen Deutschland“ verfasst und ist zuerst auf wirversorgendeutschland.de erschienen.

Zum Bündnis „Wir versorgen Deutschland“:
Knapp 25 Prozent der gesetzlich Versicherten in Deutschland benötigen die Versorgung mit Hilfsmitteln. Für Teilhabe und Lebensqualität dieser Patienten und Patientinnen sind diese Versorgungen elementar: Sie gewährleisten den Erfolg ihrer Krankenbehandlung, beugen drohenden Behinderungen vor oder gleichen bereits bestehende Handicaps aus. Mehr als 120.000 Mitarbeiter und mehr als 8.000 Leistungserbringer in den Bereichen Orthopädietechnik, Orthopädieschuhtechnik, Reha-Technik und Homecare verantworten die wohnortnahe und qualitätsgesicherte Versorgung dieser Patienten und Patientinnen.
Die im Bündnis zusammengeschlossenen Partner zählen zu den maßgeblichen Spitzenverbänden und Zusammenschlüssen von Leistungserbringern. In ihrer Verantwortung für die qualitätsgesicherte, wohnortnahe und wirtschaftliche Versorgung haben sich die Partner auf die gemeinsame Verfolgung politischer Positionen geeinigt. Zu dem Bündnis gehören: Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik, EGROH-Service GmbH, ORTHEGROH eG, Reha-Service-Ring GmbH, rehaVital Gesundheitsservice GmbH, die Sanitätshaus Aktuell AG sowie der Verband Versorgungsqualität Homecare e.V.

Wir versorgen Deutschland e. V.
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