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rehaVital kritisiert Änderungsanträge der Fraktion der CDU/CSU und SPD zum MPEUAnpG

Die rehaVital Gesundheitsservice GmbH begrüßt ausdrücklich, dass sich der Gesetzgeber im Rahmen des MPEUAnpG um fairere Vertragsverhandlungen und eine qualitätsgesicherte, flächendeckende Versorgung der Patienten bemüht. Allerdings kritisiert sie Teile der im Rahmen der nächsten öffentlichen Bundestags-Anhörung am 15.01.2020 dazu eingereichten Änderungsanträge der Fraktion der CDU/CSU und SPD. Aufgrund weniger Einzelfälle drohe hier ein Verhandlungsprozess überreguliert zu werden, der in der wesentlichen Mehrzahl aller Vertragsverhandlungen ein Mehr an Bürokratie und im Ergebnis schlechtere Verträge zur Folge haben könnte.

In ihrem frisch veröffentlichten Positionspapier zum Thema bezieht sich die rehaVital vor allem auf drei Punkte des Änderungsantrags von CDU/CSU und SPD:  

Das Einfügen eines Artikels 16b zum MPEUAnpG, mit dem einige Änderungen an den §§ 71, 127 SGB V einhergehen, wird von der rehaVital überwiegend begrüßt. Über § 127 Abs. 1 SGB V soll sichergestellt werden, dass die Absicht über den Vertragsabschluss eines Hilfsmittelvertrags zukünftig durch die Krankenkassen in geeigneter Weise unionsweit öffentlich bekannt gemacht wird. Hier plädiert die rehaVital dafür, die Auflage, diese Bekanntmachungen über ein geeignetes Portal der Europäischen Union zu veröffentlichen, aus der Gesetzesbegründung direkt in den Gesetzestext aufzunehmen. Andernfalls bliebe es, wie bisher, bei einer Veröffentlichung auf der Website der jeweiligen Kasse.

Zudem fordert die Fraktion die Einrichtung eines Schiedsverfahrens, das im Falle einer fehlenden Einigung zwischen Kasse und Leistungserbringer innerhalb von drei Monaten regulierend eingreifen soll. Diese Auffassung teilt die rehaVital nicht und begründet dies mit der Befürchtung, Krankenkassen könnten sich zukünftig nicht mehr auf Verhandlungen einlassen und stattdessen versuchen, ihre Vertragsinhalte sofort mit Hilfe eines Schiedsverfahrens durchzusetzen. „Mehrere Krankenkassen haben bereits signalisiert, ihre Verhandlungsaktivitäten auf ein Minimum herunter zu fahren“ kommentiert dazu Stefan Skibbe, Bereichsleiter Vertrieb und Krankenkassenmanagement der rehaVital. „Wenn zukünftig Verträge nur noch über Schiedsverfahren zustande kommen, würde dem bisherigen „freien Spiel der Kräfte“ die Luft abgedrückt, was einer Planwirtschaft ähnlich wäre. Das ist auf keinen Fall unserer Branche zuträglich und kann so nicht in unserem Sinne sein.“ rehaVital betont dabei aber klar, dass der überwiegende Teil der Vertragsverhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen gegenwärtig fair, sachlich und auf Augenhöhe erfolgt. Mit der Einrichtung eines Schiedsverfahrens würde nun ein „Schnellschuss mit Kanonen auf Spatzen“ vorgenommen, der das gesamte Verfahren verlangsamt, verteuert und bürokratisiert. „Im Endeffekt wird hier ein bürokratischer Moloch installiert, nur weil weniger als eine Handvoll Kassen die Grenzen überschreiten“ fasst Stefan Skibbe zusammen. „Dabei können wir diesen Kassen auch bereits jetzt mit umfangreichen Maßnahmen begegnen. Wir haben hier kein Regelungsdefizit, sondern ein Durchsetzungsdefizit“.

Die Änderung, einzelne Leistungserbringer künftig nur noch von Verbänden verhandelten Verträgen beitreten zu lassen, möchte die rehaVital ebenfalls noch weiter zuspitzen. Die Verhandlung von Verträgen sollte zukünftig wieder generell in die Hände der Leistungserbringerverbände gelegt werden, um faire Konditionen und eine optimale sowie flächendeckende Patientenversorgung sicherzustellen. Der ausschließliche Vertragsschluss über Verbände ist in anderen Leistungssektoren, wie z.B. der ärztlichen Behandlung, der Regelfall. Die Hilfsmittelverträge nehmen hier eine echte Sonderrolle ein. Das hatte laut rehaVital in der Vergangenheit zu oft zur Folge, dass Partikularinteressen einzelner Leistungserbringer zum fehlgeleiteten Benchmark in den Kassenverhandlungen wurden.
Mit entsprechenden Anpassungen sei die Änderung des MPEUAnpG sehr zu begrüßen.

Das Positionspapier der rehaVital zu den Änderungsanträgen der Fraktion der CDU/CSU und der SPD ist im Wortlaut auf www.rehavital.de im Pressebereich nachzulesen.