MPEUAnpG beschlossen: rehaVital begrüßt zugehörigen Entschließungsantrag des Bundesrats
Die Einrichtung eines Schiedsverfahrens sieht vor, im Falle einer fehlenden Einigung zwischen Kasse und Leistungserbringer innerhalb von drei Monaten regulierend einzugreifen. Die rehaVital befürchtete unter anderem, Krankenkassen könnten sich zukünftig nicht mehr auf Verhandlungen einlassen und stattdessen versuchen, ihre Vertragsinhalte sofort mit Hilfe eines Schiedsverfahrens durchzusetzen.
Der Bundesrat greift nun in seinem Entschließungsantrag, auf Initiative der bayerischen Landesregierung, viele Argumente der rehaVital auf, um die Streichung des Passus zum Schiedsverfahren zu begründen. Unter anderem verweist er auf die durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) erst erfolgte Stärkung des Beitrittswesens im Hilfsmittel-Bereich, die durch Schiedsverfahren gefährdet würde. „Wir begrüßen ausdrücklich den Entschließungsantrag des Bundesrats“, betont Stefan Skibbe, Bereichsleiter Vertrieb und Krankenkassenmanagement der rehaVital. „Wenn schon nicht im Kabinett, so ist davon auszugehen, dass unsere Auffassung und unsere Argumente wenigstens auf Landesebene gehört und ernst genommen wurden.“
Mit einem Entschließungsantrag kann der Bundesrat seine Meinung zu einem Gesetz flankierend zur Zustimmung zu dem Gesetz erklären und Ergänzungen oder Änderungen verlangen. Rechtsverbindlich ist dies für die Bundesregierung jedoch nicht. Es bleibt daher abzuwarten, ob die Bundesregierung diesem Antrag und seinen Argumenten folgt.