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Die rehaVital begrüßt Hygienezuschlag für die persönliche Schutzausrüstung im Bereich „Beatmung“

Zwei Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz, GPVG) am 01.01.2021 geht die KKH als erste gesetzliche Krankenkasse mit gutem Beispiel voran und benennt konkrete Maßnahmen hinsichtlich der im Gesetz festgelegten erhöhten Hygienemaßnahmen.

Der persönliche Kontakt mit vulnerablen Gruppen, wie z. B. mit älteren Patienten oder Patienten mit Vorerkrankungen, ist auch zu Pandemie-Zeiten für die Mitarbeiter der Leistungserbringer unumgänglich und bedarf gerade dadurch erhöhter Vorsichtsmaßnahmen, um Mitarbeiter und Patienten ausreichend zu schützen. Die damit einhergehenden steigenden Kosten für die persönliche Schutzausrüstung gehen dabei zulasten der Leistungserbringer. In den geltenden Verträgen mit den Krankenkassen sind solche Zusatzkosten allerdings bislang nicht berücksichtigt. Die rehaVital Gesundheitsservice GmbH sieht hier dringenden Handlungsbedarf, im Sinne des GPVG die Kosten für Schutzausrüstung in die Versorgungsverträge mit aufzunehmen.

Das Ziel ist, den monetären Zusatzaufwand, mit dem sich die Leistungserbringer konfrontiert sehen und derzeit noch in vollem Umfang zu tragen haben, mithilfe einer zentralen Regelung mit den Krankenkassen neue Abrechnungspauschalen zu verhandeln, die der aktuellen Situation während der Pandemie entsprechen.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetzes (GPVG) hat der Gesetzgeber Abhilfe geschaffen. Seit dem 01.01.2021 können verbindliche Kostenübernahme-Vereinbarungen zwischen Leistungserbringer und Krankenkassen getroffen werden. Dieses Gesetz kann somit maßgeblich zur Entspannung der Kostenthematik beitragen.

Als erste Krankenkasse hat nun die KKH gehandelt und ihren Vertragspartnern eine Nachtragsvereinbarung angeboten. Im Ergebnis konnte im Versorgungsbereich der „außerklinischen Beatmung“ eine Pauschale von 6,00€ netto je Patientenkontakt vertraglich festgelegt werden, gültig ab dem 01.03.2021. “Für uns ist die aktuelle Vertragsschließung im Bereich der außerklinischen Beatmung ein erster wichtiger Schritt mit anerkennender Signalwirkung“, lobt Alexander Pohl, Geschäftsführer von Häussler technische Orthopädie GmbH. 

Das gemeinsame Ziel sollte sein, eine patientennahe und lückenlose Versorgung gewährleisten zu können und für die durch Covid-19 entstehenden Aufwände die notwendigen Kostenübernahmen zu sichern. „Wir begrüßen, dass die KKH als erste gesetzliche Krankenkasse diese gesetzliche Regelung umsetzt und fordern, dass weitere Krankenkassen nachziehen werden“, so Ole Gustafsson, Bereichsleiter Vertrieb und Krankenkassenmanagement der rehaVital. 

Dabei erachtet die rehaVital auch das Einbeziehen aller Versorgungsbereiche als unbedingt erforderlich. So sollten bei allen Versorgungen, die direkt am Patienten stattfinden, weitere Vereinbarungen zur Kostenerstattung geschlossen werden. Die rehaVital setzt in diesem Zusammenhang darauf, dass die Politik den GKV-Spitzenverband dazu ermächtigt, eine bundesweit einheitliche Regelung zu vereinbaren.