Häusliche Pflege: Förderung & Hilfsmittel für die Pflege zu Hause
Eine andere Person zu pflegen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Je nach Pflegegrad ist die Selbstständigkeit entsprechend eingeschränkt und die Angehörigen haben großen Bedarf nach Unterstützung und Aufklärung.
Hilfsmittel aus dem Sanitätsfachgeschäft tragen zu einem großen Teil dazu bei, die alltäglichen Herausforderungen bei der Pflege zu Hause zu meistern: Sie können Patient:innen einen weitestgehend selbstständigen Alltag ermöglichen oder erleichtern die Pflegetätigkeit der Angehörigen.
In dieser Rubrik geben wir einen Überblick darüber, was die häusliche Pflege alles umfasst und welche Unterstützungen es gibt.
Was zählt alles zur häuslichen Pflege?
Als häusliche Pflege bezeichnet man die Betreuung pflegebedürftiger Personen zu Hause durch ihre Angehörigen – im Unterschied zur stationären Pflege in einer Einrichtung. Man spricht deshalb auch von ambulanter Pflege. Nicht zu verwechseln ist sie mit der häuslichen Krankenpflege, die eine Leistung der Krankenkasse ist.
Die häusliche Pflege umfasst verschiedene unterstützende Tätigkeiten.
- Zur Grundpflege gehört die allgemeine Körperpflege – wie das An- und Auskleiden, Hilfe beim Waschen, die Mundhygiene und Unterstützung beim Toilettengang.
- Weitere Unterstützung betreffen die Ernährung, aber auch die Mobilität.
Die Eigenständigkeit im Alltag sowie die Kommunikationsfähigkeit der Patientin bzw. des Patienten sollen dabei erhalten und gefordert werden. Hinzu kommen verschiedene Maßnahmen der Prophylaxe, die vor allem bei bettlägerigen Patient:innen das Hinzukommen von weiteren gesundheitlichen Beeinträchtigungen verhindern sollen. Dazu zählt die Vorbeugung gegen Wundliegen oder die Entstehung von Thrombosen.
Wie wird die häusliche Pflege finanziert?
Die Pflege zu Hause wird vom Gesetzgeber finanziell unterstützt. Die Höhe der Unterstützung ist von der Zuweisung des Pflegegrades abhängig. Grundsätzlich gibt es die folgenden Möglichkeiten der Unterstützung:
- Pflegegeld: Die häusliche Pflege wird ab dem Pflegegrad 2 mit einem Pflegegeld bezuschusst. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad. Bei Pflegegrad 2 erhalten pflegende Angehörige 316 Euro, bei Pflegegrad 5 sind es 901 Euro.
- Pflegehilfsmittel: Spezielle Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Hausnotrufsysteme und Schutzbekleidung erleichtern die Pflege zu Hause und werden von der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad ganz oder teilweise übernommen.
- Pflegedienst: Ab Pflegegrad 2 können Angehörige einen ambulanten Pflegedienst mit Kosten von bis zu 724 monatlich unterstützend in Anspruch nehmen. Beim höchsten Pflegegrad 5 beträgt die Kostenübernahme für den Pflegedienst bis zu 2.095 Euro.
- Entlastungsbeitrag: Hinzu kommt der zweckgebundene Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich, der unabhängig vom Pflegegrad gezahlt wird und beispielsweise für eine Hilfe im Haushalt oder für kreative Tätigkeiten genutzt werden kann.
- Soziale Absicherung: Wer mehr als 10 Stunden pro Woche für die Pflege investiert, ist automatisch renten- und unfallversichert.
- Sonstiges: Wenn pflegende Familienmitglieder sich erholen oder bei Erkrankung auskurieren müssen, haben sie einen Anspruch auf Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege durch einen Pflegedienst.
Wie erhalten Pflegebedürftige einen Pflegegrad?
Pflegebedürftige müssen einen Antrag bei der Pflegeversicherung stellen, um die Einstufung anhand eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes zu erwirken. Die Pflegeversicherung schickt zunächst ein Antragsformular, das pflegende Angehörige mit der Patientin bzw. dem Patienten ausfüllen und unterschrieben zurückschicken. Es ist empfehlenswert, sich dafür kompetente Unterstützung in Form einer professionellen Pflegeberatung zu suchen, da die Formulare umfangreich und nicht leicht verständlich sind. Der Gutachter des Medizinischen Dienstes stattet der bzw. dem Pflegebedürftigen einen Besuch zu Hause ab, stellt verschiedene Fragen und übermittelt seine Ergebnisse an die Pflegeversicherung. Diese prüft alle vorliegenden Unterlagen und nimmt die Einstufung vor.
Unser rehaVital-Lesetipp:
In unserem Beitrag Wie wird der Pflegegrad bestimmt finden Sie weiterführende Informationen zum Thema.
Welche Hilfsmittel gibt es?
In Ihrem Sanitätsfachhaus erhalten Sie eine Vielzahl an Pflegehilfsmitteln. Diese machen die Pflege und Betreuung leichter, erhöhen die Lebensqualität von Pflegebedürftigen und helfen dabei, im Alltag so weit wie möglich selbstständig zu bleiben. Dabei unterscheidet man zwischen zwei verschiedenen Arten der Hilfsmittel:
- Technische Hilfsmittel: Hierzu gehören spezielle Pflegebetten mitsamt Zubehör und Pflegebettentischen, Sitzhilfen, Hilfsmittel für die Körperpflege wie Bettpfannen oder Duschwagen sowie Hilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung wie einen Hausnotruf. Auch Hilfsmittel zur Linderung von Beschwerden werden übernommen – dazu gehören beispielsweise Lagerungsrollen.
- Verbrauchsmittel: Verbrauchsmittel sind Einwegartikel, die bei der Betreuung verwendet werden – wie Inkontinenzeinlagen, Einmalhandschuhe, Mundschutz oder Desinfektionsmittel.
Wichtig: Es gibt weiterhin die Möglichkeit, neben den Pflegehilfsmitteln auch medizinische Hilfsmittel über die Krankenversicherung erstattet zu bekommen. Dies bezieht sich auf Hilfsmittel, die Einschränkungen und Behinderungen ausgleichen und die eigenständige Lebensführung erleichtern. Beispiele sind Mobilitätshilfen (wie Rollstühle, Rollatoren), aber auch Hörgeräte, Atemtherapiegeräte, Blutdruckmessgeräte und Bandagen oder Orthesen.
Wie werden Hilfsmittel beantragt?
Zur Beantragung von Hilfsmitteln gehen Sie wie folgt vor:
- Medizinische Hilfsmittel: Lassen Sie sich in Ihrem Sanitätshaus beraten, welche Hilfsmittel für die individuelle Versorgung der bzw. des Pflegebedürftigen am besten geeignet sind und von den Kassen übernommen werden. Ihre Fachkraft im Sanitätshaus kann Ihnen Tipps geben, wie der Hilfsmittelantrag am besten ausgefüllt wird. Mit den Unterlagen aus Ihrem Sanitätshaus wenden Sie sich an ihr ärztliches Fachpersonal, das auf dieser Basis die Verordnung ausstellt. In der Verordnung muss die genaue Diagnose stehen und die Notwendigkeit des Hilfsmittels begründet werden. Diese Verordnung legen Sie der Krankenversicherung vor. Mit der genehmigten Verordnung können Sie die Hilfsmittel in Ihrem Sanitätshaus bestellen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse.
- Pflegehilfsmittel: Diese Hilfsmittel werden von der Pflegekasse bezahlt und benötigen keine ärztliche Anordnung – auch Pflegefachkräfte können eine Empfehlung ausstellen. Voraussetzung ist, dass bei der bzw. dem Pflegebedürftigen ein Pflegegrad vorliegt. Diese Vorgehensweise ist in einer Pflegesituation vorteilhaft, da pflegende Angehörige entweder durch den ambulanten Pflegedienst Kontakt zu einer Fachkraft haben oder der Kontakt der Pflegeversicherung zwei bis viermal im Jahr einen Hausbesuch durchführt. So müssen Pflegebedürftige nicht extra eine ärztliche Einrichtung aufsuchen.
Wie erhält man die nötige Ausbildung zur häuslichen Pflege?
Wer die Betreuung einer pflegebedürftigen Person zu Hause übernehmen möchte, hat nach § 45 SGB XI Anspruch auf einen kostenfreien Pflegekurs. Dieser wird von den Pflegeversicherungen durchgeführt. In diesen Kursen wird praktisches Wissen in den Grundlagen der Krankenpflege, der Körperhygiene und der Mobilisation vermittelt. Zudem erlernen pflegende Angehörige alle wichtigen Informationen über Ihre Ansprüche und die rechtlichen Grundlagen der Pflegeleistungen und den Umgang mit Pflegehilfsmitteln. Auch die Bewältigung der körperlichen sowie seelischen Belastungen bei der häuslichen Pflege sind in den Pflegekursen Thema.
Welche Wohnraumanpassungen sind notwendig?
Im eigenen zu Hause fühlen sich Pflegebedürftige meist am wohlsten. Häufig ist es sinnvoll oder notwendig, im Haus Maßnahmen für barrierefreies Wohnen vorzunehmen. Dazu gehört beispielsweise der Umbau des Badezimmers oder die Einrichtung eines Treppenliftes. In vielen Fällen bezuschusst die Pflegeversicherung solche Wohnraumanpassungen im Haus, wenn sie die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder eine selbstständige Lebensführung unterstützen. Voraussetzung dafür ist, dass der Pflegebedürftige einen Pflegegrad erhalten hat. Der Zuschuss liegt bei maximal 4.000 Euro. Hinzu kommen Fördermöglichkeiten über die KfW-Bank und steuerliche Vorteile.
Wann hat man Anspruch auf ambulante Pflege?
Die häusliche Pflege kann nicht nur durch die eigene Familie erfolgen, bei Bedarf kann nach § 45a SGB XI auch eine Betreuungskraft eines ambulanten Pflegedienstes hinzugezogen werden. Die Fachkraft kann beispielsweise für medizinische Behandlungen wie Injektionen oder Verbandswechsel, für die Grundpflege oder auch die hauswirtschaftliche Versorgung ins Haus kommen. Auch eine 24-Stunden-Betreuung durch eine qualifizierte Pflegekraft, die im Haus wohnt, ist möglich. Die Pflegeversicherung leistet ab Pflegegrad 2 die Kostenübernahme für die ambulante Pflege in bestimmter Höhe.
Im Rahmen der sogenannten Pflegesachleistungen sind bei Pflegegrad 5 bis zu 2.095 Euro Zuschuss für die Beauftragung eines Pflegedienstes möglich. Auch eine Kombinationsleistung für pflegende Angehörige, die nur in Teilen durch einen Pflegedienst Unterstützung in Anspruch nehmen möchten, ist möglich. Wenn pflegende Familienmitglieder sich erholen oder bei Erkrankung auskurieren müssen, haben sie einen Anspruch auf Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege durch einen Pflegedienst.
Ansprechpartner:in für die häusliche Pflege
Das Thema häusliche Pflege ist sehr komplex und umfassend, daher ist es sinnvoll, sich von Anfang an kompetente Hilfe zu suchen. Für Angehörige, die Patient:innen zu Hause pflegen, gibt es eine Vielzahl von Unterstützungsangeboten. Dazu gehören insbesondere die Pflegestützpunkte, aber auch Seniorenbüros. Für das Thema Pflegehilfsmittel und medizinische Hilfsmittel sind die Fachkräfte in Ihrem Sanitätshaus die besten Ansprechpartner:innen. Nutzen Sie gerne unsere Sanitätshaussuche.
Weiterführende Links:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause.html
https://www.pflege.de/pflegende-angehoerige/